Einkaufsbedingungen

1. Allgemeines

Für die Einkäufe der Greentrend GmbH (im Folgenden Greentrend) gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen Greentrend nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Bestellung

Sämtliche Bestellungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Erklärungen bedürfen ebenso wie Ergänzungen oder Abänderungen von Vereinbarungen der schriftlichen Bestätigung durch Greentrend.

3. Musterware

Die Greentrend zur Probe zur Verfügung gestellte Ware entspricht der auszuliefernden Ware und den Qualitätsanforderungen des Artikel-/Pflanzenpasses.

4. Preise

Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich Verpackung. Hiervon Abweichendes bedarf der gesonderten Vereinbarung.

5. Lieferung

a. Die Liefertermine werden schriftlich angegeben. Erkennt der Lieferant, dass er die Lieferung ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig durchführen kann, hat er die Lieferverzögerung unter Angabe der Gründe und der vermutlichen Dauer der Verzögerung unverzüglich mitzuteilen und zwar vorab per Telefax oder elektronischer Form und anschließend schriftlich.

b. Kommt der Lieferant mit der Lieferung in Verzug, kann Greentrend eine Vertragsstrafe bis zu 25 % des vereinbarten Umsatzvolumens verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Die Vertragsstrafe wird hierauf jedoch angerechnet. Der Lieferant übernimmt alle folgenden Regress- und Vertragsstrafen.

c. Der Lieferant hat bei Lieferung darauf zu achten, dass es sich bei der Ware um „Naturprodukte“, also verderbliche Ware handelt.

6. Gewährleistungsrechte

a. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Ware ist mangelhaft, wenn sie nicht den Qualitätsanforderungen des Artikel-/Pflanzenpasses entspricht.

b. Im Falle eines Streckengeschäftes genügt die Mängelanzeige der Greentrend gegenüber dem Lieferanten binnen 72 Stunden nach Ablieferung bei dem Kunden vorab per Telefax oder elektronischer Form und anschließend schriftlich.

7. Zahlung

a. Zahlungen von Greentrend haben auf die ihr zustehenden Gewährleistungsrechte keinen Einfluss.

b. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird, kommt Greentrend frühestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung in Verzug.

c. Gegenüber geleisteten Zahlungen, die der Lieferant zurückzugewähren hat, steht diesem eine Aufrechnungsbefugnis oder ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, wenn er gegen Greentrend eine unbestrittene oder rechtskräftig titulierte Forderung hat.

8. Abtretung

Die Abtretung einer aus einer Bestellung gegen Greentrend entstehenden Forderung an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von Greentrend.

9. Verschwiegenheit

Der Lieferant verpflichtet sich, über die Geschäftsbeziehung mit Greentrend Verschwiegenheit zu bewahren.

10. Gerichtsstand

a. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand Würzburg.

b. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Lieferant keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen von Greentrend gegenüber dem Lieferanten dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.

11. Schlussbestimmungen

a. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

b. Es gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.